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Zusätzliche Therapeutika und therapeutische Maßnahmen richtig beurteilen
Störfaktoren und Rahmenbedingungen der homöopathischen Behandlung In der täglichen Praxis stellen sich viele Fragen zur praktischen Anwendung der Homöopathie, die über die reine Methodenlehre hinausgehen. Die Antworten auf die meisten Fragen finden sich in Hahnemanns Organon, § 260 – sie müssen jedoch unter heutigen Bedingungen überprüft und auf ihre zeitgemäße Anwendung hin hinterfragt werden. Der folgende Beitrag ist ein Auszug aus der Neuauflage des „Leitfadens Homöopathie“, Kapitel 8.2. J. Geißler Die Diskussion um Therapeutika, die der Patient zusätzlich einnimmt oder anwendet, und um deren Bedeutung für die tägliche Praxis lässt sich je nach Ausgangslage aus unterschiedlichen Blickwinkeln führen.
Medikation bei chronischen Krankheiten Die Frage, ob eine therapeutische Maßnahme bei schweren chronischen Krankheiten notwendig ist oder nicht, wird in der Praxis je nach Sachlage in der Regel meist eindeutig zu beantworten sein. Es wird niemand ernsthaft in Erwägung
ziehen, einen Typ-I-Diabetiker zum Verzicht auf Insulin zu bewegen (ein extremes, aber hilfreiches Beispiel). Ebenso kann einem Krebspatienten aus heutiger Sicht nicht geraten werden, auf eine (statistisch gesehen aussichtsreiche) kurative oder palliative Therapie (Chemotherapie und/oder Bestrahlung und/oder chirurgische Maßnahme) zu verzichten. Hier fügt sich die homöopathische Therapie in das Gesamtbehandlungskonzept ein. Je weiter man sich jedoch gedanklich von den unmittelbar lebenserhaltenden oder lebensrettenden Maßnahmen wegbewegt, desto schwieriger wird die Entscheidung, auf welche Therapien ver-
zichtet werden kann und welche weiter durchgeführt werden sollten. Kann auf das Antihypertonikum verzichtet werden? Müssen die Schilddrüsenhormone weiter eingenommen werden? Diese Fragen für alle therapeutischen Maßnahmen zu klären, ist im Rahmen dieses Kapitels nicht möglich. Spezielle Hinweise dazu finden sich in den Praxiskapiteln. Folgende Beobachtungen aus der Praxis können bei der Entscheidung für eine therapeutische Strategie hilfreich sein: • Eine homöopathische Therapie wirkt auch, wenn der Patient begleitend andere Medikamente einnimmt oder andere, nicht medikamentöse Therapien
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durchführt. Gegebenenfalls sollte die Dosierung der homöopathischen Therapie geändert werden, um sicher zu gehen, dass eine Arzneiwirkung erzielt wird (Q-Potenzen, Verkleppern). • Eine Veränderung der vom Patienten bisher eingenommenen, nicht homöopathischen Therapeutika kann unter Umständen zu kurz-, mittel- und langfristigen Veränderungen im Symptombild des Patienten führen, sodass die Beurteilung der Wirkung der homöopathischen Therapie erschwert wird. • Das Absetzen schulmedizinischer Medikamente (z.B. Cortison bei schwerer Neurodermitis oder Kolitis, Asthmaspray bei Asthma, Antihypertonika bei schwerer Hypertonie) kann zu Krisen führen, die homöopathisch nicht beherrschbar sind und so schon zu Beginn der Therapie zum Scheitern führen. • Wirkt das homöopathische Arzneimittel beim Patienten, werden viele Medikamente (vor allem bei anfallsartig auftretenden oder in der Intensität schwankenden Erkrankungen (z.B. Asthma, Migräne, Heuschnupfen, Neurodermitis etc.) vom Patienten oft selbstständig reduziert. Die Reduktion palliativer Medikamente ist in der Praxis ein hervorragender und eindeutiger Verlaufsparameter. Die Sichtung und Reduktion der „notwendigerweise“ eingenommenen, nicht homöopathischen Medikamente verspricht dann am meisten Erfolg, wenn sie mit Sachverstand und Augenmaß erfolgen. Die meisten homöopathischen Therapien scheitern nicht an den zusätzlich verabreichten (nicht homöopathischen) Medikamenten, sondern an der unsachgemäß durchgeführten homöopathischen Therapie.
Medikation bei akuten, intermittierenden Erkrankungen Die Erfahrung in der täglichen Praxis zeigt, dass sehr viele Patienten neben der homöopathischen Konstitutionstherapie selbstständig auch noch andere homöopathische oder allopathische Medikamente zur Behandlung kleinerer Gesundheitsprobleme einnehmen, und seien es nur die „Hausmittelchen“. Dies
sind z.B. Aconitum oder Paracetamol bei leichtem Fieber, Aspirin® oder Nux vomica gegen alkoholtoxische Verkaterung, Heparinsalbe oder Arnica bei leichteren Verletzungen, Bach-Blüten oder Baldrian in überschaubaren Krisensituationen usw. Auch eine osteopathische Behandlung oder die Einnahme von Rhus toxicodendron bei intermittierenden Rückenbeschwerden ist gängige Praxis. Ob es sich bei den eingenommenen Arzneien um homöopathische oder um nicht homöopathische Medikamente handelt, hat keine allzu große Bedeutung, das Störpotenzial für die homöopathische Konstitutionstherapie ist generell als eher gering einzuschätzen. Es ist in der Praxis wichtiger, folgende Fragen abzuklären: Wurden die zusätzlichen Medikamente auch gegen Beschwerden eingenommen, die konstitutionell behandelt werden (z.B. Schmerzmittel gegen Bauch- und Rückenschmerzen bei PMS oder Migränekopfschmerzen, Antihistaminika bei Heuschnupfen)? Oder handelt es sich tatsächlich um zusätzliche, neue, nicht chronische Beschwerdebilder, die therapiert wurden (z.B. Esberitox® bei Erkältungen, Notfalltropfen nach einem Unfall, Arsenicum album bei akutem Durchfall etc.). In diesem Fall ist das Störpotenzial gering (s.o.). Es wäre zwar wünschenswert, diese „kleineren Zwischenfälle“ in die homöopathische Konstitutionstherapie mit einzubeziehen, aber auch dann kommt es bei entsprechendem Leidensdruck zur Gabe von weiteren, homöopathischen Medikamenten, diesmal durch den Arzt verabreicht. Wesentlich bei der Einbindung von „selbstständigen“ Zusatzmedikationen durch den Patienten in die homöopathische Konstitutionstherapie ist der Informationsfluss, d.h., der Patient sollte dazu motiviert werden, genau anzugeben, was er wann und gegen was eingenommen hat. Ist der Arzt über die Zusatzmedikation im Bilde, kann er beurteilen, ob die Konstitutionstherapie greift (gut konstitutionell behandelte Patienten haben seltener akut-intermittierende Gesundheitsprobleme), welche Qualität die Patientenführung hat (gut geführte Patienten sprechen häufiger vor der Einnahme anderer Medikamente mit ihrem homöopathischen Arzt darüber) und ob eventuell zusätzlich eingenommene Homöopathika eine Wirkung auf die Konstitution des Patienten hatten (auch das kann vorkommen).
Eine echte Antidotierung des verabreichten Konstitutionsmittels durch seltene und wegen akuter Beschwerden zusätzlich eingenommener homöopathischer Medikamente ist nicht zu befürchten, da die aus der Arzneimittellehre bekannten homöopathischen „Antidote“ meist keine generellen Antidote sind (wie z.B. Kaffee und Kampfer), sondern nur auf bestimmte Symptomenkomplexe der jeweiligen Arzneimittel antidotarisch wirken. Die offene Diskussion mit dem Patienten über die Einnahme oder Anwendung anderer Therapeutika führt zu einem offenen Arzt-Patienten-Verhältnis und mit der Zeit zu einer Optimierung der Behandlungssituation. Das Störpotenzial durch eine seltene Einnahme anderer Therapeutika ist insgesamt als gering einzuschätzen.
Dauerhafte Einnahme medizinischer Präparate Zur notwendigen Dauermedikation (z.B. Insulin, Schilddrüsenhormone, Antihypertonika etc.).
Die „Pille“ Das wohl am weitesten verbreitete Präparat, das dauerhaft eingenommen wird, ist die „Pille“. Es muss dabei unterschieden werden zwischen der therapeutischen Einnahme (z.B. bei Pubertätsakne, Zyklusstörungen, PMS), die immer eine unterdrückende Medikation und somit aus homöopathischer Sicht absolut unerwünscht ist (selbst wenn die Patientin wegen anderer Gesundheitsstörungen in die homöopathische Behandlung kommt), und der rein kontrazeptiven Anwendung. Die Pille ist eine der sichersten und bequemsten Arten der Verhütung und hat daher trotz der vielen bekannten hochgradigen Nebenwirkungen eine hohe Akzeptanz. Gerade deshalb scheint der Verzicht auf die Pille vielen Frauen inakzeptabel. In der Praxis hat sich gezeigt, dass homöopathische Medikamente auch bei Frauen wirken können, die orale Kontrazeptiva einnehmen – aber eben nicht bei allen Frauen. Wenn die Dynamik der Erkrankung es erlaubt, kann also z.B. ein Behandlungsversuch mit begleitender Einnahme der Pille unternommen werden, scheitert dieser, sollte auf die Pille verzichtet werden. Bei schweren Krankheitsfällen mit starkem Leidensund somit auch Behandlungsdruck ist das
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sofortige Absetzen der Pille gerechtfertigt. Ein Intrauterinpessar (Spirale) stört die homöopathische Behandlung meist nicht. Neuere Verhütungsmethoden (z.B. die Hormonspirale oder der Scheidenring) sind aufgrund der hormonellen Wirkungsweise wie die Pille zu beurteilen.
Nahrungsergänzungsmittel Vitaminpräparate, Spurenelemente, Nahrungsergänzungspräparate, Enzyme etc. werden von den Patienten meist aus „prophylaktischen“ Gründen eingenommen (Vitamin D gegen Rachitis, Vitamin C im Winter zur Stärkung des Immunsystems etc.). Sie stören die homöopathische Behandlung nicht. Trotzdem scheint es angebracht, die Patienten über die „Sinnhaftigkeit“ dieser Maßnahmen aufzuklären – wir leben in einer Gesellschaft mit nahezu perfektem nutritiven Versorgungsstatus, das Postulat von Mangelerscheinungen ist somit äußerst fragwürdig. Eine Ausnahme von der Unbedenklichkeit machen Jod und unter bestimmten Aspekten Magnesium. Jod ist aus medizinischer Sicht nicht unproblematisch (z.B. Jodallergien, unklare Negativwirkung bei Schilddrüsenentzündungen). Da bestimmte Nahrungsmittel heute per Gesetz jodisiert werden, ist davon auszugehen, dass Patienten mehr als genug Jod aufnehmen, sodass auf eine zusätzliche Einnahme verzichtet werden sollte. Magnesium wird häufig zur Unterdrückung von Muskelkrämpfen eingenommen. Muskelkrämpfe sind aber – wenn sie nicht durch ungewöhnliche Muskelbelastung ausgelöst wurden – ein konstitutionelles Symptom. Eine zusätzliche Magnesiumeinnahme ist aus homöopathischer Sicht eine Symptomunterdrückung und somit unerwünscht.
Komplementärmedizinische Medikamente Potenzierte Arzneimittel, die häufig über längere Zeiträume eingenommen werden, sind die Schüßler-Salze. SchüßlerSalze sind echte homöopathische Arzneimittel, die jedoch nach anderen Regeln als den in der klassischen Homöopathie geltenden verschrieben werden. Auf die zusätzliche Einnahme von Schüßler-Salzen sollte deshalb verzichtet werden. Eine klassisch-homöopathische Konstitutionstherapie ist für den Patienten letztlich gewinnbringender.
Abb. 1: Viele Patienten nehmen neben der homöopathischen Konstitutionstherapie noch andere homöopathische oder allopathische Medikamente zur Behandlung kleinerer Gesundheitsprobleme ein.
Bach-Blüten werden von Patienten auch über längere Zeiträume zur Beeinflussung von leichten emotionalen Störungen eingenommen. Eine Störung der homöopathischen Konstitutionstherapie ist unwahrscheinlich. Aus homöopathischer Sicht ist jedoch ein lege artis verordnetes homöopathisches Medikament spezifischer und damit sinnvoller.
Energetische Heilmethoden Akupunktur, Osteopathie, Kraniosakraltherapie, Kinesiologie, Reflexzonenmassage etc. sind heute fester Bestandteil der Behandlungskonzepte vieler Patienten. Sie beeinflussen die energetische Ebene des Patienten und bewegen sich somit – im Gegensatz zur Schulmedizin – auf einer ähnlichen Heilebene wie die Homöopathie. Außerdem zeigen viele Kasuistiken, dass es sich um wirksame Heilmethoden handelt. In der homöopathischen Praxis stören sie die Arzneiwirkung nicht, sofern die zeitliche Einbindung in die homöopathische Konstitutionstherapie gut gewählt wird. Da diese Methoden Veränderungen (Verbesserungen) im Symptombild des Patienten erzielen, sollte die parallele Anwendung zumindest zu Beginn einer homöopathischen Konstitutionstherapie vermieden werden. Spürt der Patient eine symptombedingte Notwendigkeit, andere Heilmethoden in die homöopathi-
sche Therapie einzubinden, muss die homöopathische Therapie optimiert werden. Im Gegensatz zur Akupunktur und den eben genannten manuellen Verfahren ist die chinesische Kräutertherapie eine medikamentöse Methode, bei der über einen längeren Zeitraum wirksame Präparate eingenommen werden. Die parallele Behandlung mit Homöopathie und chinesischer Phytotherapie bei der Behandlung von chronischen Krankheiten ist deshalb nicht wünschenswert.
Äußerliche Anwendungen Mit Fortschreiten der pharmakotechnologischen Entwicklung kommen neben den bisher bekannten Präparaten immer mehr Externa auf den Markt (z.B. Hormonsalben, Hormonpflaster). Aus homöopathischer Sicht gibt es in der Beurteilung dieser Arzneimittel keine Unterschiede zu innerlich angewendeten Medikamenten. Die Anwendung von Deodorants ist heute weit verbreitet. Aus homöopathischer Sicht handelt es sich dabei eindeutig um die Unterdrückung von Absonderungen, also um eine gesundheitsschädigende Maßnahme. Deos werden meist regelmäßig und über Jahre angewendet. Inwieweit dadurch (aus homöopathischer Sicht) Gesundheitsschäden entstehen, ist schwer zu be-
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urteilen, eindeutige Zusammenhänge zwischen der Anwendung von schweißunterdrückenden Deos und der Entwicklung von Krankheiten wurden vom Verfasser bisher nicht beobachtet. Auch scheint die Anwendung von Deos keine Auswirkung auf die Wirkung homöopathischer Arzneimittel zu haben.
Zahnärztliche Maßnahmen Grundsätzlich lassen sich zwei Indikationen für eine zahnärztliche Behandlung unterscheiden: • akute oder chronische Gesundheitsprobleme der Zähne und des Parodontiums, • prophylaktische Maßnahmen. Unabhängig von den Indikationen für Zahnbehandlungen stehen die vom Zahnarzt injizierten Lokalanästhetika im Verdacht, die Wirkung homöopathischer Arzneimittel aufzuheben. Da dies in der homöopathischen Praxis gelegentlich beobachtet wird, sollten Zahnbehandlungen möglichst mit einigem zeitlichen Abstand (bei Konstitutionstherapie Tage bis Wochen) zur Einnahme des homöopathischen Arzneimittels erfolgen. In der Regel wird das homöopathische Arzneimittel jedoch nicht in der Wirkung unterbrochen, sodass nach einer Zahnbehandlung immer einige Zeit abgewartet und beobachtet werden sollte, ob die Arzneiwirkung tatsächlich aufgehoben wurde. Auch bei scheinbar nachlassender Arzneiwirkung kann es
sich lediglich um eine Störung des Arzneimittels handeln, bevor die Wirkung nach einigen Tagen wiederkehrt. Substanzerhaltende (Kariestherapie) oder restaurierende Maßnahmen (Überkronung, Implantate) am Zahnapparat sind grundsätzlich wünschenswert, da sie zahnerhaltend sind. Der optimale Zeitpunkt dafür ist aus den genannten Gründen mit einigen Wochen Abstand zur Einnahme des homöopathischen Konstitutionsmittels zu wählen. Bei der Entfernung von Amalgam sollte streng darauf geachtet werden, dass das Quecksilber nicht in Kontakt mit der Schleimhaut kommt (z.B. mittels Kofferdam-Abdeckung). Es sei jedoch angemerkt, dass nicht jede „unsachgemäße“ Amalgamentfernung zu einer quecksilbertoxisch bedingten Erkrankung führt. Es scheint vielmehr von der zugrunde liegenden Konstitution des Patienten abhängig zu sein, ob er auf Quecksilber empfindlich reagiert (in der Praxis sehr selten). Nur wenn sich nach erfolgter Quecksilberentfernung kurz-, mittel- oder langfristig Symptome einstellen, die auf eine Quecksilberintoxikation hinweisen, muss dieser Sachverhalt bei der homöopathischen Behandlung berücksichtigt werden. Bleibt nach einer Quecksilberentfernung das ursprüngliche Symptombild des Patienten erhalten, muss am homöopathischen Therapieregime nichts verändert werden. Zahnwurzelentzündungen sind, da sie konstitutionell bedingt sind, eine eindeu-
tige Indikation für eine homöopathische Therapie. Nur wenn diese nicht dauerhaft greift, und der subjektive Leidensdruck des Patienten groß ist, sollte eine zahnärztliche Intervention erfolgen (die aus homöopathischer Sicht eine Unterdrückung darstellt). Prophylaktische Maßnahmen wie z.B. eine professionelle Zahnpflege stören die homöopathische Behandlung nicht. Da es sich bei der inzwischen häufi g durchgeführten Behandlung mit Fluorlacken um das Zuführen einer aus homöopathischer Sicht nicht unproblematischen Substanz in großen Mengen handelt, steht diese Maßnahme in der kontroversen und derzeit offenen Diskussion. dcs Vorabdruck aus Geißler J, Quak Th. Leitfaden Homöopathie, 2. Aufl. Elsevier GmbH - Urban & Fischer, München 2009, ISBN 978-3-437-58351-5
Dr. med. Jan Geißler Facharzt für Allgemeinmedizin Homöopathie Homöopathisch Therapeutisches Praxis Zentrum Pettenkoferstr. 1 80336 München Tel. (0 89) 55 25 99 0 Fax (0 89) 55 25 99 13 © Hinklein
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