Politik für eine bessere Aufgabenteilung zwischen Arzt- und Pflegeberufen

Politik für eine bessere Aufgabenteilung zwischen Arzt- und Pflegeberufen

Public Health Forum 16 Heft 61 (2008) http://www.elsevier.de/phf Politik fu¨r eine bessere Aufgabenteilung zwischen Arzt- und Pflegeberufen Rolf Ho¨f...

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Public Health Forum 16 Heft 61 (2008) http://www.elsevier.de/phf

Politik fu¨r eine bessere Aufgabenteilung zwischen Arzt- und Pflegeberufen Rolf Ho¨fert y 63 (3) SGB V (Krankenversicherung) zur Verordnung von Pflegehilfs- und Verbandmitteln sowie die Erprobung der Mo¨glichkeit der Ausu¨bung der Heilkunde durch Pflegefachkra¨fte ist ein begru¨ßenswerter Schritt, der dafu¨r sorgen ko¨nnte, dass die Pflegeprofession eine Verordnungskompetenz fu¨r pflegerische Interventionen im Bereich der Prophylaxen, (z.B. Dekubitusprophylaxe) und in der Verordnung von Pflegemaßnahmen von Pflegehilfsmitteln, sowie im Casemanagement und in der Pra¨vention haben muss. Zu verweisen sei nur auf die wissenschaftlichen Expertenstandards Dekubi’’ tusprophylaxe , Entlassungsmana’’ gement , Schmerzmanagement , ’’ Sturzprophylaxe , Kontinenzfo¨r’’ ’’ derung , Pflege von Menschen ’’ mit chronischen Wunden und Erna¨hrungsmanagement , mit de’’ nen den Pflegenden Ziele und Maßnahmen an die Hand gegeben werden, und die mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz seit 01.07.08 i.S.d. y 113a rechtsverbindlich sind. Die Bundesregierung ist gefordert, den gesetzlichen Impulsen von integrierter Versorgung und GKVWettbewerbssta¨rkungsgesetz das Profil der Pflege (1,2 Mio. professionell Pflegende) durch ein Berufsgesetz fu¨r die Pflege und in den Sozialgesetzbu¨chern zu regeln. Das Bundesgesetz u¨ber Gesundheits’’

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Die seit Monaten emotional gefu¨hrte Diskussion u¨ber Kompetenzen und Aufgabenverteilungen im Gesundheitswesen erfordert konkrete politische und partnerschaftliche Lo¨sungen. In allen stationa¨ren, teilstationa¨ren und ambulanten Leistungssektoren gibt es genu¨gend Herausforderungen rund um die qualita¨tsorientierte Versorgung der Patienten. Vor dem Hintergrund der Globalisierung, der europa¨ischen Harmonisierungsbestrebungen und dem prognostizierten A¨rztemangel sind die Aufgaben der Pflegeberufe in Deutschland neu zu justieren. Dieses besta¨tigte auch der Sachversta¨ndigenrat im Gesundheitswesen in seinem ju¨ngsten Gutachten 2007. Die A¨rzteschaft wa¨re gut beraten wahrzunehmen, dass die Pflegeprofession mit dem Ansatz ganzheitlicher, am Patienten orientierter Konzepte und wissenschaftlicher Expertisen des Deutschen Netzwerkes fu¨r Qualita¨tsentwicklung in der Pflege und aus Studien zur Pflegewissenschaft, -management, -lehre von Universita¨ten und Fachhochschulen in Deutschland, kein Konkurrent, sondern im Sinne des Grundgesetzes, Artikel 74, Abs. 1 Nr. 19, als anderer Heilberuf , Partner in ’’ ’’ der Versorgungsstruktur ist. Die Modellklausel im Zuge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (01.07.2008) mit Vera¨nderung des



und Krankenpflegeberufe der Republik O¨sterreich vom 19.09.1997 mit klarer Definition der Ta¨tigkeitsbereiche inwieweit eigenverantwortlich, mitverantwortlich und interdisziplina¨r – ko¨nnte als Muster fu¨r einen Gesetzesentwurf dienen. Bisher wird das Berufsrecht der Pflege in Deutschland leider nur durch Gerichtsurteile im Haftungsrecht definiert. Der Patient bzw. die Klientin setzt im Sinne des Krankenhausaufnahmevertrages, Heimvertrages oder Pflegevertrages darauf, von kompetenten, konstruktiv zusammenwirkenden Leistungserbringern versorgt zu werden. Das setzt eine klare Aufgabendefinition mit U¨bertragungs- und U¨bernahmekompetenzen von Arzt an Pflege und von Pflegefachkraft an pflegerische Assistenz voraus. Die Reibungsverluste fachlicher und o¨konomischer Art, wie sie derzeit in den Leistungsbereichen zu beobachten sind, sind im Sinne der Qualita¨tssicherung kontraproduktiv. doi:10.1016/j.phf.2008.11.003

Rolf Ho¨fert Gescha¨ftsfu¨hrer Deutscher Pflegeverband DPV e.V. Mittelstr. 1 56564 Neuwied [email protected]