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BUCHBESPRECHUNG
Buchbesprechung K und I HuR-Hygiene und Recht Entscheidungssammlung Richtlinien Herausgeber: A. Schneider, G. Bierling 29. Lieferung Stand: November 2015 ISBN: 978-3-88681-132-8 mhp-Verlag GmbH, Wiesbaden Die Entscheidungssammlung der Autoren A. Schneider und B. Gierling wurde durch die 29. Lieferung in einer Reihe von Kapiteln aktualisiert, vollst€andig €uberarbeitet und erg€anzt: Kapitel 2.2 – Arzthaftungssystem Neu verfasst wurde hier die Ziffer 5.1.2 Befunderhebungs- und Diagnosefehler. Eingegangen wird auf eine fehlerhaft vers€aumte Befunderhebung, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so gravierendes Ergebnis ergeben h€atte, dass sich dessen Erkennung oder die Nicht-Reaktion auf dieses Ergebnis als grob fehlerhaft darstellen w€urde, so hat im Wege der Beweislastumkehr der Arzt den Beweis zu erbringen, dass die unterlassene Befunderhebung nicht kausal f€ur eine verfehlte Diagnostik war. Zun€achst muss der Patient beweisen, dass es der Arzt vers€aumt hat, zweifelsfrei gebotene Befunde zu erheben. Da der Patient durch die Beweiserleichterung nicht rechtlich bessergestellt werden darf, als er bei Erhebung des gebotenen Befundes st€unde, muss der (Reaktionspflichtige) Befund hinreichend wahrscheinlich sein . . . Verwiesen wird an dieser Stelle auf Ziffer 6.21 – grober Behandlungsfehler, in der ausgef€uhrt wird, dass eine Abweichung von allgemeinen HygieneVorgaben, etwa des Robert Koch— Instituts, nicht automatisch ein grober Behandlungsfehler resultiert. Davon kann im Hygienebereich erst dann ausgegangen werden, wenn offen zu Tage getretenen Gefahrensituationen
nicht begegnet wird. In diesem Zusammenhang stellt das OLG Koblenz fest, dass das Unterlassen eines MRSAScreenings vor einer station€aren Patientenaufnahme nicht zwingend den Verstoß gegen eine Empfehlung des Robert Koch-Institutes begr€undet. In die Beurteilung eines Behandlungsfehlers als ,,[2_TD$IF]grob‘‘ fließen nicht nur die Erkenntnisse ein, die Eingang in Leitlinien, Richtlinien oder anderweitigen ausdr€ucklichen Handlungsanweisungen gefunden wurden. Zu den gesicherten medizinischen Erkenntnissen z€ahlen vielmehr auch die elementaren medizinischen Grundregeln, die im jeweiligen Fachgebiet vorausgesetzt werden, so der BGH.‘‘ Kapitel 2.3 Rechtsgrundlagen der Krankenhaus- und Praxishygiene In der Vorbemerkung dieses Kapitels werden eingangs die Hauptursachen, die Schadensersatz begr€undend in Erscheinung getreten sind, genannt: 1. 2. 3. 4. 5.
Pflege- und Behandlungsfehler Organisationsfehler und -m€angel Aufkl€arungsm€angel Bauliche funktionelle M€angel Im Zusammenhang mit Blutkonserven Produktfehler
H€aufig macht das Lesen der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen dem juristischen Laien große Probleme, ob sich aus den Rechtsgrundlagen eine Verpflichtung, eine Empfehlung, ein Verbot ergibt. Verwiesen wird hier auf das AWMF-Schema zur Graduierung von Empfehlungen nach den Empfehlungsgraden A, B und 0 einerseits sowie unter Ziffer 3.2.2 des gleichen Kapitels ,,Harmonisierte CENNormen‘‘ der Hinweis zur Interpretation: - ,,Muss‘‘ oder ,,Darf nicht‘‘ steht f€ur eine Anforderung oder ein Verbot - ,,Sollte‘‘ oder ,,Sollte nicht‘‘ steht f€ur eine Empfehlung - ,,Darf‘‘ oder ,,braucht nicht‘‘ steht f€ur eine Erlaubnis - ,,Kann‘‘ oder ,,kann nicht‘‘ steht f€ur eine M€oglichkeit. Diese Formulierungen sollten bei der Erstellung von Arbeitsanweisungen,
Hygienepl€anen und Verfahrensanweisungen ebenfalls Ber€ucksichtigung finden, dar€uber hinaus ist diese Graduierung bei Schulungen im Bereich von Hygiene mitumzusetzen. Unter Ziffer 4.4 des Kapitels 2.4 wird auf die seit Ende 2012 zur Verf€ugung stehende DIN EN 15224 eingegangen, die f€ur den Bereich des Gesundheitswesens die DIN EN ISO 9001:2008 spezifisch ersetzt und klare Qualit€atsmerkmale formuliert, bei der die erbrachten Leistungen im Mittelpunkt des QM-Systems stehen. Eingegangen wird unter Ziffer 6.2 Beispiel Medizinprodukterecht auf die Konsequenzen der Aufbereitung von Medizinprodukten mit besonders hohen Anforderungen an die Aufbereitung, z. B. ,,Kritisch C‘‘. Hier sehen die Regelwerke eine externe Qualit€atskontrolle im Sinne einer Zertifizierung von Qualit€atsmanagementsystemen durch eine von der zust€andigen Beh€orde anerkannten Stelle vor. Falls diese Risikobewertung bundesweit erfolgt, kann dies bedeuten, dass alle Einrichtungen, die NiedrigtemperaturSterilisationsverfahren im Einsatz haben, sich einer Zertifizierung entsprechend DIN EN 13485 unterziehen m€ussten, auch dann wenn sie €uberwiegend thermostabile, d. h. eigentlich kritisch B-Medizinprodukte, aufbereiten. In Kapitel 2.5.1 ,,Hygiene- und Rechtsfragen bei Injektionen‘‘ wird unter anderem die Problematik des Tragens von Mund-Nasen-Schutz bei unterschiedlichen Injektionen bzw. Punktionen aktualisiert. Aufgrund der Intensivierung der € Uberwachung der Medizinprodukteaufbereitung durch die zust€andigen Beh€orden, nicht selten verbunden mit einer Untersagung der Aufbereitung von Medizinprodukten hat sowohl zu rein fachlichen, als auch rechtlichen Auseinandersetzungen gef€uhrt. Daher empfiehlt sich die Lekt€ure des Kapitels 2.5.3 ,,Hygieneund Rechtsfragen bei der Aufbereitung‘‘ ganz besonders. Die wenigen Beispiele aus der Entscheidungssammlung, Richtlinien ,,Hygiene und Recht‘‘ machen deutlich, dass wir uns immer st€arker mit
Krh.-Hyg. + Inf.verh. xx Heft xx (2016): 1–2 http://www.elsevier.com/locate/khinf
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Please cite this article in press as: Buchbesprechung. Krh.-Hyg. + Inf.verh (2016), http://dx.doi.org/10.1016/j. khinf.2016.04.001
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juristischen Fragestellungen auseinandersetzen m€ussen. Dabei bietet das vorliegende Werk eine hervorragende Basis zur Beurteilung unterschiedlicher Situationen, begr€undet auf Rechtsprechungen, an.
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Die [3_TD$IF]loseblattsammlung, f€ur die ab der 30. Lieferung (Stand M€arz 2016) eine onlineAusgabe in Vorbereitung ist, sollte in jedem Krankenhaus verf€ugbar sein. W€unschenswert w€are f€ur Nicht-Juristen bei den Aktualisierungen eine
Kenntlichmachung der Textpassagen, die in der jeweils aktualisierten Form ver€andert bzw. erg€anzt worden sind, vielleicht ist dies in der zuk€unftigen online-Ausgabe leichter m€oglich. (FT)
Krh.-Hyg. + Inf.verh. xx Heft xx (2016): 1–2 http://www.elsevier.com/locate/khinf
Please cite this article in press as: Buchbesprechung. Krh.-Hyg. + Inf.verh (2016), http://dx.doi.org/10.1016/j. khinf.2016.04.001